Preise

Transparenz


Jede angefangene Stunde kostet bei mir 35,00 € - ehrlich.einfach.basta -

Fahrtkostenpauschale 5,00 €

Gemeinsame Fahrten: 0,40 €/pro Kilometer oder nach Absprache


Frag Ela hat eine offizielle Anerkennung zur Unterstützung im Alltag im Sinne des §45a SGB XI vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und ist daher berechtigt ab Pflegegrad I mit den Pflegekassen abzurechnen.

Nicht jede Leistung kann über die Pflegekassen abgerechnet werden. Wir klären vorab in einem persönlichen Gespräch, welche Kosten entstehen und wie diese abgerechnet werden können.


  • Entlastungsbeitrag

Leistungen der Entlastung im Alltag durch individuelle Hilfen können ab Pflegegrad 1 durch die Pflegekassen übernommen werden (ab 2025 sind das 131 €).


  • Umwandlungsanspruch

Der Umwandlungsanspruch steht Personen ab Pflegegrad 2 zu. Zur Inanspruchnahme der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag können bis zu 40 Prozent des jeweiligen Leistungsbetrags eingesetzt werden, der vorrangig für ambulante Pflegesachleistungen vorgesehen ist, soweit dieser nicht für den Bezug ambulanter Sachleistungen verbraucht wird. 


  • Steuerliche Absetzung

Sofern keine Abrechnung mit deiner Krankenkasse (Pflegekasse) erfolgt, kannst du die Rechnung steuerlich geltend machen. Meine Dienstleistungen sind als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar.  


  • Private Abrechnung / kein Pflegegrad
Meine Leistungen stehen allen Menschen zur Verfügung und können auch privat bzw . ohne Pflegegrad abgerechnet werden.